Aktuelles

 

Willkommen im Newsfeed der Stadtwerke-Initiative Klimaschutz. Hier informieren wir Sie über aktuelle Entwicklungen der Initiative und der angeschlossenen Stadtwerke.

05.11.2024: Pressemitteilung zum neuen Kriterienkatalog 2025

 

Köln – Die Stadtwerke-Initiative Klimaschutz feiert bald ihren dritten Geburtstag. In dieser Zeit hat sich
die von der Arbeitsgemeinschaft für sparsame Energie- & Wasserverwendung (ASEW) ins Leben
gerufene Initiative prächtig entwickelt. Um der parallel ablaufenden Entwicklung der
Energiewelt Rechnung zu tragen, wurden die grundlegenden Kriterien der
Initiative einer Frischzellenkur unterworfen. Das Ergebnis liegt nun vor.

 

 

Insgesamt 44 Unternehmen gründeten im Januar 2022 die Stadtwerke-Initiative Klimaschutz. Seitdem ist diese auf 83 teilnehmende Stadtwerke gewachsen. Seit Jahresbeginn allein traten 14 Energieversorger der Initiative bei. „Diese positive Entwicklung zeigt sehr gut, wie viel Potenzial die Energiewelt in der Stadtwerke-Initiative sieht“, ist Maria Möhner, Senior-Projektmanagerin Klimaschutz und Initiative-Koordinatorin der ASEW, überzeugt. „Der bisherige Kriterienkatalog der Initiative hat sich bewährt. Allerdings waren die knapp drei Jahre, in denen er Geltung hatte, auch durchaus turbulent. Nicht zuletzt hat das Greifen der EU-Regulatorik rund um Nachhaltigkeitsberichte für zahlreiche Stadtwerke den zugrundeliegenden gesetzlichen Rahmen erheblich verändert.“

Die bewährten, grundlegenden Pflichten für die Initiative-Mitglieder bleiben bestehen. Das heißt, die Vorlage bzw. Erarbeitung einer Treibhausgasbilanz durch Neu-Mitglieder und darauf aufbauend die Erstellung sowie Veröffentlichung einer Dekarbonisierungsstrategie sind weiterhin Grundbedingungen, die jedes Mitglied erfüllen muss. „Auch die regelmäßige Aktualisierung der THG-Bilanz sowie eine interne jährliche Überprüfung zum Fortschritt der Dekarbonisierung und deren Einreichung bei der ASEW bleiben als Grundkonstanten der Initiative-Arbeit erhalten. Da die Welt indes aber nicht stillsteht, tut die Initiative das natürlich ebenfalls nicht: Um den laufenden Entwicklungen Rechnung zu tragen, haben wir vor einiger Zeit einen Dialogprozess angestoßen, der auf die Überarbeitung der Initiative-Kriterien hinzielte“, so Möhner zur Einschätzung des Prozesses.

Als Ergebnis des offen geführten Dialoges mit den Initiative-Mitgliedern erfolgte eine Überarbeitung des Kriterienkataloges. Neben der Erweiterung um wesentliche Anforderungen der Nachhaltigkeitsberichtspflicht soll der Fokus nun auf die tatsächliche Umsetzung von Klimaschutz gelegt werden: Stand bislang das Erarbeiten der Grundlagen und Konzeptionieren im Vordergrund, vollzieht sich nunmehr eine Verschiebung hin zur Umsetzung. Ganz nach dem Motto „Machen statt Reden“, welches der Wahlspruch der Initiative-Stadtwerke und des neuen Kriteriums ist.

„Ziel hierbei ist es, die sich in die Initiative einbringenden Stadtwerke deutlich besser als bisher zu ermächtigen, die tatsächliche Umsetzung von konkreten Maßnahmen stärker auch nach außen zu akzentuieren“, stellt Jonas Lepping, Gruppenleiter Klimaschutz der ASEW, heraus. „Dass eine breite Akzeptanz dafür herrscht, gewährleisten nicht zuletzt die beiden mit großer Beteiligung durchgeführten Arbeitssitzungen sowie die ergänzende Expertenrunde. Hierüber erfolgte zahlreicher Input der Beteiligten und letztlich dann ja auch Betroffenen. Sämtliches Feedback der Initiative-Mitglieder wurde bei der Entscheidungsfindung berücksichtigt.“

Nach drei Jahren transparenter Arbeit der Stadtwerke-Initiative Klimaschutz tritt diese damit nun in eine neue Phase ihrer Arbeit ein. Künftig wird unter anderem auch die Kommunikation erreichter Teil-Ziele einen breiteren Raum einnehmen. Im Detail wurden unter anderem bisherige Anforderungen der Initiativen-Teilnahme mit denen der Nachhaltigkeitsberichterstattung harmonisiert. So müssen, beginnend ab 2026, Nachweise jährlich zum 30.06. eingereicht werden. Ab dann greift auch die Pflicht, THG-Bilanzen jährlich zu aktualisieren. Das Basisjahr für strategische Reduktionsziele muss ab 2030 spätestens in einem Fünf-Jahres-Rhythmus auf den Prüfstand gestellt und aktualisiert werden. Neu ist auch eine Pflicht zur Stellungnahme hinsichtlich der Kompatibilität der strategischen Reduktionsziele mit dem international verbindlichen 1,5-Grad-Ziel von Paris.

Die neuen Kriterien treten mit Beginn des neuen Jahres in Kraft. Eine erstmalige Überprüfung der Kriterienerfüllung erfolgt zur Jahresmitte 2026. Der Katalog kann über die Initiative-Webseite www.stadtwerke-klimaschutz.de abgerufen werden. Hier informieren wir auch regelmäßig über Neuigkeiten zur Initiative-Arbeit. 

 

ASEW-Profil

Die Arbeitsgemeinschaft für sparsame Energie- und Wasserverwendung (ASEW) ist mit bundesweit rund 380 Mitgliedern das größte deutsche Stadtwerke-Netzwerk für Energieeffizienz, Klimaschutz und erneuerbare Energien. Die ASEW wurde 1989 aus dem Verband kommunaler Unternehmen (VKU) heraus gegründet. Das Ziel: Eine rationelle, sparsame und umweltschonende Energie- und Ressourcenverwendung zu fördern. Die ASEW berät und unterstützt ihre Mitglieder in diesen Bereichen und entwickelt für sie innovative Produkte und Dienstleistungen, die zum Umwelt- und Klimaschutz beitragen. Das Portfolio der ASEW umfasst Produkte für Vertrieb und Kundenberatung, außerdem Seminare und Qualifizierungsangebote sowie eine Kunden- und Fördermittelberatung.

 

Markus Edlinger
+49 221 931819 21
edlinger@asew.de

 

 

 

04.07.2024: Gestern Vormittag, in der insgesamt 35. Arbeitssitzung der Stadtwerke-Initiative Klimaschutz, ging es um nichts Geringeres als die weitere Entwicklung der Initiative.

 

Seit Januar 2022 besteht der Zusammenschluss aus inzwischen 83 teilnehmenden Stadtwerken aus ganz Deutschland, und von Beginn an galt: Wer mitmacht, muss es ernst meinen. Offizielles Mitglied der Initiative bleiben nur die Unternehmen, die es innerhalb der im Kriterienkatalog definierten Frist schaffen, 5 wesentliche Inhalte zu erarbeiten: Eine Treibhausgasbilanz nach anerkanntem Standard, eine Dekarbonisierungsstrategie mit messbaren Zielen und konkreten Maßnahmen, eine Veröffentlichung der Strategie und nach einem Jahr die Überprüfung dieser, sowie darüber hinaus an oberster Stelle - Erkenntnisse und Wissen auf dem Weg mit den anderen Mitgliedern teilen.

 

Ein Resüme nach 2,5 Jahren: Der Kriterienkatalog enthält die Grundlagen der nun kommenden Nachhaltigkeitsberichtspflicht (CSRD). Die Berichtspflicht jedoch bringt bereits jetzt einen enormen Aufwand mit sich, während viele Stadtwerkerinnen und Stadtwerker noch immer um Einsicht und Verständnis für diesen hohen Aufwand kämpfen.

 

Mit den sich ändernden Rahmenbedingungen werden sich auch die Initiative und die 5 Kerninhalte weiterentwickeln müssen. "Machen statt Reden" soll nach Ansicht der Mitglieder noch stärker in den Fokus rücken. Gleichzeitig sollen die Stadtwerke nicht zusätzlich belastet werden. Es gilt also, die Weiterentwicklung der Kriterien sorgsam und fundiert, unter Einbezug sämtlicher Einflussfaktoren zu gestalten.

 

Glück für uns, dass die Initiative so engagierte Stadtwerker:innen angezogen hat, sodass sich zum Ende der Sitzung eine Gruppe Freiwilliger für eine von der ASEW koordinierte Expertenrunde zur gemeinsamen Erörterung der Weiterentwicklung finden konnte.

 

Ziel des Ganzen: Das Besondere an der Initiative fortführen.
Was das Besondere ist, haben die Mitglieder in der gestrigen Sitzung auf den Punkt gebracht:

 

 

 

 

12.03.2024:  Der zweite reguläre Prüfungszeitraum der Stadtwerke-Initiative Klimaschutz ist beendet, und das Ergebnis kann sich sehen lassen: Insgesamt haben 89% (62 von 69 geprüften Stadtwerken) die Kriterien-Prüfung durch die ASEW bestanden. Damit wurde erneut ein Zeichen für den hohen Stellenwert von Klimaschutzbemühungen in der Stadtwerkewelt gesetzt.

 

Jedes Stadtwerk im ASEW-Netzwerk kann an der Initiative teilnehmen. Den Status des offiziellen Mitglieds der Stadtwerke-Initiative Klimaschutz behalten jedoch nur diejenigen Unternehmen, die die Anforderungen des öffentlichen Kriterienkatalogs fristgerecht erfüllen. Bis Ende des Beitrittsjahres müssen demnach eine Treibhausgasbilanz nach anerkanntem Standard und die Veröffentlichung der erarbeiteten Dekarbonisierungsstrategie inklusive Klimaziel, Zwischenzielen und konkreten Maßnahmen vorgelegt werden. Im zweiten Teilnahmejahr gilt es, die jährliche interne Überprüfung der Strategie nachzuweisen.

 

Initiativen gibt es heutzutage wie Sand am Meer. Damit die Stadtwerke-Initiative Klimaschutz nicht zu einer dieser gut klingenden Kampagnen ohne tatsächliche Veränderung wird, unterschreiben neue Mitglieder seit der Gründung eine Teilnahmevereinbarung, durch welche sie sich selbst zur Einhaltung des Kriterienkatalogs verpflichten. Wer das nicht schafft, wird inhaltlich nicht ausgeschlossen und darf weiterhin am inhaltlichen Austausch in den monatlichen Sitzungen teilnehmen. Der Status als offizielles Mitglied geht allerdings verloren.

 

Die Stadtwerke-Initiative Klimaschutz wurde im Januar 2022 gegründet. Sie ist bis heute auf 78 teilnehmende Stadtwerke gewachsen.

 

Die offiziellen Mitglieder der Stadtwerke-Initiative Klimaschutz (Stand heute 71) sind auf der Grafik abgebildet.

 

 

 

27.02.2024:  Ende Februar fanden sich die Ansprechpartner:innen der Stadtwerke-Initiative Klimaschutz zusammen, um im gemeinschaftlichen Austausch verschiedene Möglichkeiten zum Umgang mit dem Thema Rechtskataster zu teilen und um zusammenzutragen, was für alle relevant wird. Vier verschiedene EVU gewährten dabei der gesamten Runde Einblicke in die bestehenden Rechtskataster der Unternehmen. Von der komplett selbstständigen Pflege mithilfe von Excel bis hin zur Dienstleister-gestützten Software wurden diverse Lösungsansätze geteilt, diskutiert und in der Runde bewertet.

 

Auf Stadtwerke kommen ständig neue Anforderungen zu, die aus neu veröffentlichten Gesetzen, Richtlinien oder Normen resultieren.

Um sich hierbei rechtssicher zu bewegen, gibt es - insbesondere im Kontext von (Energie-)Managementsystemen - etablierte Prozesse, die diese Rechtssicherheit gewährleisten sollen.

Ein Rechtskataster bietet Unternehmen eine Übersicht über relevante Gesetze, Richtlinien und Normen, die auf das Unternehmen wirken. 

Entstanden ist im Rahmen der Sitzung u. a. eine Vorlage für eine erste Einführung oder Erweiterung eines bestehenden Rechtskatasters (Fokus Klimabezug bzw. Einflussfaktoren auf die Dekarbonisierungsstrategien aller teilnehmenden Stadtwerke).

Im Termin wurde deutlich, dass das eigene Rechtskataster selbstständig entwickelt und vor allem aufrechterhalten werden muss.

Als wichtiger Impuls ging auch ein grundlegender Appell an die Entscheidungsträger in den Stadtwerken hervor:

! Relevant wird das Rechtskataster insbesondere im Kontext Energieeffizienz:

Mit Inkrafttreten des EnEfG sind alle Unternehmen mit einem Gesamtendenergieverbrauch >7,5 GWh/a (Dreijahresmittel) verpflichtet, ein Managementsystem nach ISO 50001 oder EMAS einzuführen (vgl. hierzu auch das ASEW - Infopaket EnEfG).

Es ist sinnvoll, spätestens für dieses Audit dann ein vollständiges Rechtskataster inkl. eines Prozesses der Aufrechterhaltung im Unternehmen implementiert zu haben, um die Anforderungen erfüllen zu können.

24.08.2023: Im Januar 2022 gründete die ASEW (Arbeitsgemeinschaft für sparsame Energie- und Wasserverwendung) gemeinsam mit 44 Stadtwerken und EVU die Stadtwerke-Initiative Klimaschutz und setzte damit einen Impuls für den Weg in eine treibhausgasneutrale Wirtschaft.

Die regionale Verantwortung wurde bei allen Teilnehmenden auf die Tagesordnung gesetzt und es galt fortan die Erfüllung fünf grundlegender Kriterien für strukturierten Klimaschutz anzustreben.

Eine Energiekrise, über ein Dutzend neue teilnehmende Stadtwerke und zahlreiche unerwartete Herausforderungen später zog die ASEW am 24. August 2023 im Rahmen des Jahresevents der Stadtwerke-Initiative Klimaschutz erste Bilanz: Ganze 49 Stadtwerke haben es bereits heute geschafft, ihre Treibhausgasemissionen gemäß anerkanntem Standard zu bilanzieren und einen ersten Aufschlag der eigenen Dekarbonisierungsstrategie zu veröffentlichen.

Das Erreichen dieses ersten Meilensteins galt es entsprechend zu feiern. Eingeladen in diesem Rahmen einen Impulsvortrag zu halten wurde Herr Prof. Dr. Bettzüge, Professor an der Universität zu Köln und Mitglied des Expertenrats für Klimafragen der Bundesregierung, welcher eine eindrucksvolle Einordnung von Klimaneutralitätsszenariern lieferte. Den teilnehmenden Stadtwerken verlieh Herr Dr. Norbert Reuter als Geschäftsführer der Stadtwerke Konstanz eine Stimme und berichtete von ersten Erkenntnissen und Hürden auf dem Weg zur Kriterienerfüllung.

Abgerundet wurden die Vorträge durch die Erstausstrahlung und Veröffentlichung des neuen Videos der Stadtwerke-Initiative Klimaschutz Klimaschutz ist Teamsport, welches zahlreiche weitere Stimmen der Stadtwerke einfängt und einen Eindruck zur Wirkung der Initiativen-Arbeit vor Ort vermittelt.

Im Anschluss an die offizielle Veranstaltung folgte eine interne Arbeitssitzung der Initiativen-Mitglieder, in welcher erneut das Teilen von Erfahrungen und Wissen mit anderen Stadtwerken und EVU im Vordergrund stand.

Die Zugehörige Pressemitteilung kann hier geladen werden.

 

 

 

 

16.05.23: Im vierten, diesjährigen Zusammenkommen der Stadtwerke-Initiative Klimaschutz durften wir mal wieder ein Paradebeispiel der Erfüllung von Kriterium 5 durch unsere Initiativen-Mitglieder beobachten: Das Teilen von Erkenntnissen und Wissen mit anderen Stadtwerken und EVU.

Am 11.05.2023 kam die Initiative erneut zum Austausch bzgl. dem Klimaschutz-Kernthema schlechthin zusammen - der Dekarbonisierung der Wärme.

Unsere ASEW-Wärme-Expertin Lea leitete die Sitzung mit einer Einführung in die Grundlagen kommunaler Wärmeplanung ein. Beleuchtet wurden zum einen erste Schritte, zum anderen Best-Practice-Beispiele grüner Wärmenetze - sowohl in Bezug auf den Netze-Neubau als auch in der Transformation bestehender Wärmenetze. Vor allem die aktuelle Regulatorik und bestehende Fördermöglichkeiten wurden dabei in der Runde diskutiert.

Anschließend folgte ein tiefgreifender Praxisbericht der Stadtwerke Augsburg zum Status Quo der eigenen Wärmeplanung. Nicht nur die Strukturen der Zusammenarbeit mit der Stadt Augsburg sondern auch die detaillierte Vorgehensweise inklusive Zeitplan und ersten Ergebnissen wurden dabei mit dem Initiativen-Kreis geteilt.

Kriterium 5 des Kriterienkatalogs also mit Bravour erfüllt. Wir und alle teilnehmenden Mitglieder sagen Danke für die wertvollen Praxis-Einblicke!

20.03.23: Trotz der Zusatzbelastungen durch die Energiekrise und die Umsetzung der Energiepreisbremsen hat ein Drittel der Mitglieder es geschafft, die Zielsetzung zur Kriterien-Erfüllung bis Ende 2022 einzuhalten.

Folgende Stadtwerke und EVU erfüllen bereits heute die Kriterien der Initiative:

  • Stadtwerke Augsburg GmbH
  • Stadtwerke Bogen GmbH
  • SWB – Stadtwerke Bonn GmbH
  • EWB – Energie- und Wasserversorgung Bünde GmbH
  • Stadtwerke Bochum GmbH
  • Stadtwerkegruppe Delmenhorst GmbH
  • Dortmunder Energie- und Wasserversorgung GmbH (DEW21)
  • Stadtwerke Fellbach GmbH
  • Stadtwerke Herne AG
  • Stadtwerke Konstanz GmbH
  • TWL – Technische Werke Ludwigshafen AG
  • Stadtwerke Neustadt SWN GmbH (bei Coburg)
  • Stadtwerke Speyer GmbH
  • Stadtwerke Troisdorf GmbH
  • Stadtwerke Tübingen GmbH
  • Stadtwerke Unna GmbH
  • Stadtwerke Walldürn GmbH
  • SWK - Stadtwerke Krefeld AG

Über einen solchen Erfolg sollte unbedingt berichtet werden – Durch den Beitrag zum erreichten Meilenstein der Stadtwerke Tübingen entstand auch ein Beitrag des Sender RTF1.

Gegenwärtig arbeiten weitere 36 Initiativen-Mitglieder noch mit Hochdruck an der Erfüllung der Kriterien. Die Fristverlängerung gilt bis 30.04.2023 – Anschließend folgt ein zweimonatiger Prüfungszeitraum. Anfang Juli kann ein ganzheitliches Fazit für unsere 2022er Initiativen-Mitglieder gezogen werden.

17.03.2023 Die Initiative ist seit Mitte März im "Green-Economy" Einleger der Wirtschaftswoche zu finden. Auch im Online-Bereich des zugehörigen inpact-Verlages wurde über uns berichtet:

https://www.inpactmedia.com/wirtschaft/green-economy-03-23/stadtwerke-klimaschutz-mehr-erreichen-im-team

22.02.2023 Die aufgrund der Energiekrise notwendig gewordene Möglichkeit zur Fristverlängerung für die Erfüllung der Initiativen-Kriterien wurde bis 31.12.2022 von insgesamt 35 Stadtwerken und EVU offiziell beantragt.

Bis spätestens 30.04.2023 müssen hier Nachweise zur Treibhausgasbilanzerstellung und Erarbeitung einer Dekarbonisierungsstrategie eingereicht werden, welche bis 30.06.2023 vom Klima-Team der ASEW geprüft werden.Trotz der turbulenten Widrigkeiten des vergangenen Jahres haben insgesamt 18 Initiativen-Mitglieder es gemeistert, die initiale Frist bis Ende des Jahres 2022 einzuhalten.

Der erste Prüfungszeitraum (01.01.-28.02.) endet in einer Woche - anschließend kann ein erstes Zwischenfazit zu den Resultaten einer Initiativen-Teilnahme gezogen werden.

 

 

 

14.12.2022 Die Energiekrise betrifft auch die Stadtwerke der Initiative. Wir haben uns aus aktuellem Anlass dazu entschlossen, den Prüfzeitraum der Kriterien zu verlängern. Hierzu müssen Stadtwerke einen begründeten Antrag vorlegen. Unternehmen die durch personelle Engpässe oder wirtschaftliche Schwierigkeiten hinter dem Initiative-Zeitplan liegen, soll so die Erfüllung ermöglicht werden.

Alle Details dazu finden Sie in der Pressemitteilung.

 

 

16.11.2022 Am Mittwoch trafen sich die Kommunikations- und die Projektverantwortlichen der Initiative-Stadtwerke zum digitalen Austausch.

 

Thema waren die Veröffentlichung der Dekarbonisierungs-Strategie und die damit verbundenen Herausforderungen.

 

Vorgestellt wurden Beispiel-Webseiten zur Darstellung der Klimastrategie und zur optionalen Veröffentlichung der THG-Bilanz. Auch die weitere Kommunikation von Teilzielen innerhalb der Klimastrategie wurde thematisiert.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


31.08.2022 Ende August ging es im Arbeitstreffen der Initiative erneut um das Thema Treibhausgasbilanzierung. Nachdem in einigen Terminen die Schwierigkeit einer belastbaren Festlegung betrieblicher Bilanzgrenzen in Scope 3 diskutiert wurde, entstand in Zusammenarbeit der ASEW mit erfahrenen Initiativlern eine Empfehlung für die Wesentlichkeitsanalyse zu Scope 3 - konkret auf Stadtwerke gemünzt. Das Ergebnis dieser Zusammenarbeit bietet eine solide Grundlage für die Identifikation der laut GHG-Protocol zu bilanzierenden „wesentlichen Emittenten“ und bietet praxisorientierte Hilfestellung im Bilanzierungsprozess.

 

 

 

07.07.2022 - Nachhaltigkeitsbericht: Zeitaufschub jetzt sinnvoll nutzen

Am 21. Juni wurde die vorläufige politische Einigung zur neuen Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) erreicht. Wie bereits vermutet soll die Erweiterung der Nachhaltigkeitsberichtspflicht, für die betroffenen Unternehmen im Jahr 2025 gelten. Somit müssen alle betroffenen Unternehmen im Jahr 2026 über das Jahr 2025 berichten. Unternehmen, die bereits der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen, gilt die Berichtspflicht schon ab dem Jahr 2024  (Quelle EU).

Von der neuen Regelung sind alle „großen“ Unternehmen betroffen. Als groß gelten Unternehmen dann, wenn sie mindestens zwei der folgenden drei Merkmale erfüllen (Quelle DNK):

  • Bilanzsumme: mindestens 20 Mio. Euro
  • Nettoumsatzerlöse: mindestens 40 Mio. Euro
  • Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres Beschäftigten: mindestens 250


Hintergründe zu der neuen CSRD

Seit 2017 müssen bereits kapitalmarktorientierte Unternehmen, Finanzinstitute und Versicherungen mit mehr als 500 Mitarbeiter:innen einen Nachhaltigkeitsbericht veröffentlichen. Diese Pflicht ruht auf dem CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (CSR-RUG), welches auf Grundlage der europäischen Richtlinie 2014/95/EU am 9. März 2017 vom Bundestag beschlossen wurde (Quelle Bundesgesetzblatt 2017 Teil I Nr. 20). Diese Regelung wird dann durch die CSRD abgelöst werden.

Die Inhalte der neuen Berichtspflicht werden im selben Zuge ausgeweitet. Betroffene Unternehmen werden detaillierte Informationen zu Nachhaltigkeitsfragen veröffentlichen müssen, denn parallel zur neuen Berichtspflicht wird ein Europäischer Nachhaltigkeitsbericht-Standard entwickelt. Dieser wird derzeit von der European Financial Advisory Group (EFRAG) erarbeitet. Das erste Set des Standards wird voraussichtlich im Oktober dieses Jahres veröffentlicht. Die Inhalte orientieren sich an den Nachhaltigkeitsaspekten wie Umweltrechten, sozialen Rechten, Menschenrechte und Governance-Faktoren (Quelle EFRAG). Auch Klimaschutzaktivitäten sind davon betroffen: im Working Paper der EFRAG werden die THG-Emissionen aller drei Scopes aufgeführt. Um der Berichtspflicht nachzukommen, müssen somit die THG-Emissionen, z.B. durch die Erstellung einer THG-Bilanz nach dem Greenhouse Gas Protokoll, erfasst werden (Quelle EFRAG).

 

Für Mitglieder der Stadtwerke-Initiative Klimaschutz ist dies eine gute Nachricht! Durch die Erfüllung der Kriterien können sie diesen Teil der Berichtspflicht bereits erfüllen. Die neue Vorschrift und der neue Standard sind derzeit noch nicht final. Die erzielte Einigung muss noch vom Rat und dem Europäischen Parlament gebilligt werden. Zudem muss die neue Regelung noch ins Bundesrecht umgesetzt werden.